2-in-1-Funktion


Thermische Leistungsprüfung für Solarluftkollektor; Druckabfalltest; Zeitkonstantentest; Visuelle Inspektion; Innendruckprüfung; Bruch- oder Kollapstest; Stagnationstemperatur; Expositionstest; Externer thermischer Schock; Interner Thermoschock; Eindringen von Regen; Frostbeständigkeit; Mechanische Belastung; Schlagfestigkeitstest mit Stahlkugel; Endkontrolle. Alle oben aufgeführten Prüfungen der Norm EN12975-1:2006+A1:2010 und ISO 9806:2017 wurden gemäß den Kriterien erfolgreich bestanden.


Das Solar Keymark ist ein freiwilliges Zertifizierungszeichen für Solarthermieprodukte, das Endverbrauchern zeigt, dass ein Produkt den relevanten europäischen Normen entspricht und zusätzliche Anforderungen erfüllt. Es ist auf dem europäischen Markt und darüber hinaus weit verbreitet. Das Solar Keymark ist ein Gütesiegel.

Standardfunktion

Hohe Subvention vom BAFA in Deutschland

Hohe Solarförderung für OS22, OS32, OS42 in Deutschland (Neuregelung 2021)

Hohe Solarförderung Neue Politik im Jahr 2021
Die gute Nachricht vorweg:

Für OS22/32/42 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 30 % der anrechenbaren Kosten erhalten.

Die wesentliche Bedingungen:

nur für Bestandsgebäude (Wohn- / Nichtwohngebäude), die älter als fünf Jahre sind
Anlage muss zur Raumheizung dienen (machen unsere Systeme automatisch)
Investitionssumme muss inkl. Material / Montage mindestens 2.000 Euro (Brutto) betragen
Anlage muss durch Fachunternehmer montiert werden (Fachunternehmererklärung wird gefordert)
Anlagenstandort muss in Deutschland liegen
Die anrechenbaren Kosten sind tatsächlich entstandene Kosten und umfassen die Kosten für inklusive den systemrelevanten Komponenten, eventuelle Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme sowie eventuelle Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung.

Der Antrag für die Modelle ist ganz einfach und kann online erfolgen. Alles Wesentliche zur Förderung finden Sie hier in unserer Kurzübersicht zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder auf der Website der BAFA unter der Rubrik Energie: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Wichtig: Der Antrag und Erhalt der entsprechenden Eingangsbestätigung müssen vor dem Kauf erfolgen.

Den aktuellen Onlineantrag auf der Website der BAFA finden Sie hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem

Hilfe beim Ausfüllen: Beispiel Online-Antrag

*Für Anlagen mit mehr als 20 m² Bruttokollektorfläche gibt es bei der BAFA auch noch ein Alternativförderprogramm. Bei Bedarf fragen Sie gerne bei uns an.


Für OS22, OS32, OS42 erhalten Sie die Grundförderung von 140,00 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Die Bewerbung für die Models ist ganz einfach und kann online erfolgen.

Wichtig:Die Beantragung und der Erhalt der entsprechenden Eingangsbestätigung müssen vor dem Kauf erfolgen.


Den Antrag finden Sie unter BAFA website wie nachstehend:

Solarthermie
Warum sich eine Investition in Solarthermie lohnt.

Mit einer Solarthermieanlage können Sie die erneuerbare Wärme der Sonne nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben profitieren. Bei einer ertragsabhängigen Förderung kann der Zuschussbetrag höher ausfallen.

Häuser mit Solarthermie auf den Dächern
Diese: © Fotolia.com/Kara
Änderung bei Antragstellung ab 2018
Wichtig: am 30.09.2018 läuft die Übergangsfrist bezüglich der Änderung des Antragsverfahrens ab! Weitere Informationen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:

Ausschließlichen Warmwasserbereitung
Ausschließlichen Raumheizung
Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
Bereitstellung von Prozesswärme
Zuführung der Wärme in Wärmenetze
Zuführung der Kälte in Kältenetze
Solaren Kälteerzeugung
Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermieanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt: Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF, 469KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Solarthermieanlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z. B. Schwimmbadabsorber).

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Anlagen im Gebäudebestand
Basis- und Zusatzförderung

Innovations- und Zusatzförderung

Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme

Anlagen im Neubau
Innovations- und Zusatzförderung

Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme

Formulierung
Informationen zur Verfahrensumstellung sowie zum Ausfüllen des Onlineantrages finden Sie in unserer Anleitung.

BasisInnovationNachträgliche Optimierung
Basis
Hinweis: Der Antrag kann ausschließlich für Bestandsgebäude gestellt werden.

Antrag auf Förderung einer Solarthermieanlage (Basis, Innovation)
Verwendungsnachweis zum Antrag auf Förderung einer Solarthermieanlage (Basis)
Über den Link zum sogenannten »Upload-Bereich« können Sie im Laufe des Verfahrens angeforderte Unterlagen direkt elektronisch einreichen.

Upload-Bereich

InnovationNachträgliche Optimierung
Welche Fördersätze gibt es?
Bildschirmabdruck der Förderübersicht Solarthermie
Förderübersicht Solarthermie (PDF, 65KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Grundsatz Marktanreizprogramm
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Telefax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr